K2-Blatt und K3-Blatt nach ÖNORM B 2061:2020

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Entwickler

Fachlicher Hintergrund

Dipl.-Ing. Dr.techn. Gernot Strasser

Bauwirtschaftlicher Berater und Wissenschaftler an der Technischen Universität Wien (TU Wien), Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft. Forschungs- und Lehrschwerpunkte: Bauwirtschaft, Kalkulation, Vertragsrecht und Vergaberecht. Unterstützung für Auftragnehmer, Auftraggeber und Beratungsunternehmen bei komplexen bauwirtschaftlichen Fragestellungen. Laufende Vortragstätigkeit - unter anderem: Kalkulations-Modul beim Baumeisterkurs (Akademie für Recht und Steuern - ARS). Veröffentlichungen (Auszug): Repositum TU Wien

Kontakt: gernot.strasser@bau-ki.at

Wissen zum K3-Blatt

Grundlagen und Rechenwege der Personalpreiskalkulation nach ÖNORM B 2061.

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Kollektivverträge

KV-Löhne, Zuschläge und Reisevergütungen der Referenz-Kollektivverträge.

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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum K3-Blatt

Was ist ein K3-Blatt nach ÖNORM B 2061 und wozu verwende ich es als Unternehmen?

Das K3-Blatt (Personalpreisermittlung) ist ein standardisiertes Kalkulationsformblatt gemäß ÖNORM B 2061:2020. Darin wird die Kalkulation der Personalpreise von Bau- und Baunebengewerbeunternehmen dargestellt, insbesondere die Zusammensetzung des Mittellohnpreises (z. B. KV-Löhne, Lohnnebenkosten, Umlagen, Gesamtzuschlag). Es dient dazu, Personalpreise nachvollziehbar aufzuklären.

Für welche Betriebe ist das K3-Tool geeignet?

Für alle Betriebe, die Personalpreise nach ÖNORM B 2061 kalkulieren oder prüfen und unter einen der hinterlegten Referenz-Kollektivverträge fallen: Bauindustrie und Baugewerbe (Hoch- und Tiefbau, Baumeister, Brunnenmeister, Erdbau), Bauhilfsgewerbe (Gerüstbau, Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmung, Stuckateure und Trockenausbauer, Gipser, Asphaltierer, Schwarzdecker, Bauwerksabdichter, Terrazzomacher), Dachdecker, Spengler und Kupferschmiede, Eisen- und Metallverarbeitendes Gewerbe (Metalltechnik wie Schlosser, Schmiede und Stahlbau; Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik/Installateure; Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechnik; Mechatronik; Fahrzeugtechnik), Hafner, Platten- und Fliesenleger, Keramiker, Maler und Anstreicher, Lackierer, Schilderhersteller, Vergolder und Staffierer, Bodenmarkierer, Tischler und Holzgestalter, Glaser, Bodenleger, Belagsverleger, Steinholzleger und Estrichhersteller, Tapezierer und Dekorateure, Sattler, Gärtner und Landschaftsgärtner, Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung sowie Handelsarbeiter im Groß- und Einzelhandel. Die aktuell hinterlegten Kollektivverträge und Fassungen sind im Abschnitt Verfügbare Referenz-Kollektivvertragsdaten aufgeführt; eine Übersicht mit Lohntabellen und Zuschlägen bietet die Seite Kollektivverträge.

Wer ist im Unternehmen für das K3-Blatt zuständig?

In größeren Unternehmen sind meist mehrere Bereiche eingebunden, etwa Kalkulation, Bauleitung, Lohnverrechnung und Geschäftsführung. In kleineren Unternehmen wird das K3-Blatt häufig von erfahrenen Mitarbeitern im Innendienst oder direkt von der Geschäftsführung erstellt.

Welche Daten und Unterlagen werden für ein korrektes K3-Blatt benötigt?

Erforderlich sind Informationen aus der Lohnverrechnung (KV-Einstufung, Überzahlungen), aus dem Projekt (Arbeitszeit, Erschwernisse) sowie aus der Kostenrechnung (Personalgemeinkosten, Personalnebenkosten, produktive Jahresarbeitszeit).

Wie wird ein K3-Blatt Schritt für Schritt befüllt?

Die Erstellung kann progressiv (ausgehend von KV-Löhnen mit Zuschlägen) oder retrograd (ausgehend von Kostenrechnungsdaten) erfolgen. In beiden Fällen werden die relevanten Kostenbestandteile systematisch in die Zeilen des K3-Blattes übertragen.

Welche Bestandteile des Personalpreises werden im K3-Blatt kalkuliert?

Im K3-Blatt werden unter anderem Partiezusammensetzung, KV-Löhne, Überzahlungen, Erschwerniszulagen, Arbeitszeitzuschläge, Personalnebenkosten, Personalgemeinkosten, Umlagen und der Gesamtzuschlag ausgewiesen.

Was sind direkte, umgelegte und weitere Personalnebenkosten?

Direkte Personalnebenkosten fallen gesetzlich an (z. B. Sozialversicherungsbeiträge). Umgelegte Personalnebenkosten entstehen unregelmäßig (z. B. Urlaubszuschuss) und werden über Umlagen auf das Entgelt verteilt. Weitere Personalnebenkosten sind ortsabhängig, etwa die Kommunalsteuer.

Können im K3-Blatt auch Umlagen vorgesehen werden?

Ja. Das K3-Blatt enthält eigene Zeilen für Umlagen, z. B. für Baustellengemeinkosten oder Planungskosten. Bei öffentlichen Aufträgen ist jedoch zu prüfen, ob Umlagen zulässig sind.

Gibt es eine K3-Blatt Excel-Vorlage nach ÖNORM B 2061?

Ja. Eine unbefüllte Excel-Vorlage kann heruntergeladen werden. Sie ist für den PDF-Druck optimiert. Eine anschließende Prüfung mit dem Quick-Check wird empfohlen.

Wie unterscheidet sich das K3-Blatt von K2-, K4-, K5-, K6- und K7-Blättern?

Das K3-Blatt stellt Personalpreise dar. K4 und K6 betreffen Material- und Gerätepreise, K2 zeigt die Gesamtzuschläge, K5 zusammengesetzte Preiskomponenten und K7 die Darstellung der Preisermittlung für Bauleistungen.

Können im K3-Blatt auch Regiearbeiten kalkuliert werden?

Ja. Bei Regiearbeiten ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Bestandteile anders anzusetzen sind als bei Leistungslöhnen, etwa bei Überstunden oder Zulagen.

Welche Bedeutung hat das K3-Blatt bei Nachträgen?

Bei Nachträgen können mithilfe des K3-Blattes fixe und variable Personalkosten nachvollziehbar ermittelt werden, um Mehrkostenforderungen transparent abzuleiten.