Wählen Sie aus, ob Sie ein neues K3-Blatt kalkulieren oder ein bestehendes K3-Blatt prüfen möchten.
Kalkulieren Sie Personalpreis und Gesamtzuschlag Schritt für Schritt: Partie, Arbeitszeit, Zulagen, Personalnebenkosten, Umlagen und Zuschläge – mit Vorschau und PDF-Export der fertigen K2- und K3-Blätter.
Laden Sie ein bestehendes K3-Blatt als PDF hoch und erhalten Sie sofort eine bauwirtschaftliche Plausibilitätseinschätzung der eingelesenen Werte.
Fachlicher Hintergrund
Dipl.-Ing. Dr.techn. Gernot Strasser
Bauwirtschaftlicher Berater und Wissenschaftler an der Technischen Universität Wien (TU Wien), Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft. Forschungs- und Lehrschwerpunkte: Bauwirtschaft, Kalkulation, Vertragsrecht und Vergaberecht. Unterstützung für Auftragnehmer, Auftraggeber und Beratungsunternehmen bei komplexen bauwirtschaftlichen Fragestellungen. Laufende Vortragstätigkeit - unter anderem: Kalkulations-Modul beim Baumeisterkurs (Akademie für Recht und Steuern - ARS). Veröffentlichungen (Auszug): Repositum TU Wien
Kontakt: gernot.strasser@bau-ki.at
Grundlagen und Rechenwege der Personalpreiskalkulation nach ÖNORM B 2061.
Was ist ein K3-Blatt? Aufbau nach ÖNORM B 2061:2020
Das K3-Blatt macht den Personalpreis Zeile für Zeile nachvollziehbar. Hier erfahren Sie, was in jede Zeile gehört, worauf sich die Prozentsätze beziehen und was Vergabestellen daraus lesen.
Mittellohnpreis berechnen: Rechenweg Schritt für Schritt
Vom Kollektivvertrag bis zum Personalpreis in dreizehn Schritten, durchgerechnet mit den KV-Daten Bau 2026 für eine sechsköpfige Partie.
Personalnebenkosten: DPNK und UPNK verständlich erklärt
DPNK sind gesetzlich fixiert, UPNK betriebsindividuell. Diese Seite zeigt die Sätze 2026 je Bundesland, den Rechenweg über die produktive Anwesenheitszeit und typische Größenordnungen je Branche.
K2-Blatt: Gesamtzuschlag aus Geschäftsgemeinkosten, Bauzinsen, Wagnis und Gewinn
Der Gesamtzuschlag wird nicht addiert, sondern stufenweise aufgerechnet. Die Seite erklärt Aufbau und Spalten des K2-Blatts, den Unterschied zwischen 24 % und 25,51 % und wie Umlagen über Spalte D laufen.
Regiepreis und Regiestundensatz im K3-Blatt
Der Regielohnpreis wird aus der Mittellohnpreiskalkulation abgeleitet, meist ohne Zulagen und Arbeitszeitzuschläge. Was tatsächlich hineingehört, legt der Vertrag fest.
K3-Blatt prüfen: häufige Fehler und Plausibilitätsgrenzen
Welche Fehler regelmäßig zum Ausscheiden führen, was die Vergabestelle bei der Aufklärung verlangt und worauf Bieter vor der Abgabe achten sollten. Mit Prüfliste für Bieter und Prüfer.
KV-Löhne, Zuschläge und Reisevergütungen der Referenz-Kollektivverträge.
Bauindustrie und Baugewerbe
Fassung 2026/27, gültig 01.05.2026 bis 30.04.2027
Bauhilfsgewerbe
Fassung 2026/27, gültig 01.05.2026 bis 30.04.2027
Dachdecker
Fassung 2026/27, gültig 01.05.2026 bis 30.04.2027
Eisen- und Metallverarbeitendes Gewerbe
Fassung 2026, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026
Hafner, Platten- und Fliesenleger
Fassung 2026/27, gültig 01.05.2026 bis 30.04.2027
Maler und Lackierer
Fassung 2026/27, gültig 01.05.2026 bis 30.04.2027
Tischler und Holzgestalter
Fassung 2026/27, gültig 01.05.2026 bis 30.04.2027
Bodenleger
Fassung 2026, gültig ab 01.05.2026
Tapezierer
Fassung 2026/27, gültig 01.05.2026 bis 30.04.2027
Glaser
Fassung 2026/27, gültig 01.05.2026 bis 30.04.2027
Gärtner und Landschaftsgärtner
Fassung 2026/27, gültig 01.03.2026 bis 28.02.2027
Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung
Fassung 2026, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026
Handelsarbeiter
Fassung 2026, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum K3-Blatt
Das K3-Blatt (Personalpreisermittlung) ist ein standardisiertes Kalkulationsformblatt gemäß ÖNORM B 2061:2020. Darin wird die Kalkulation der Personalpreise von Bau- und Baunebengewerbeunternehmen dargestellt, insbesondere die Zusammensetzung des Mittellohnpreises (z. B. KV-Löhne, Lohnnebenkosten, Umlagen, Gesamtzuschlag). Es dient dazu, Personalpreise nachvollziehbar aufzuklären.
Für alle Betriebe, die Personalpreise nach ÖNORM B 2061 kalkulieren oder prüfen und unter einen der hinterlegten Referenz-Kollektivverträge fallen: Bauindustrie und Baugewerbe (Hoch- und Tiefbau, Baumeister, Brunnenmeister, Erdbau), Bauhilfsgewerbe (Gerüstbau, Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmung, Stuckateure und Trockenausbauer, Gipser, Asphaltierer, Schwarzdecker, Bauwerksabdichter, Terrazzomacher), Dachdecker, Spengler und Kupferschmiede, Eisen- und Metallverarbeitendes Gewerbe (Metalltechnik wie Schlosser, Schmiede und Stahlbau; Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik/Installateure; Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechnik; Mechatronik; Fahrzeugtechnik), Hafner, Platten- und Fliesenleger, Keramiker, Maler und Anstreicher, Lackierer, Schilderhersteller, Vergolder und Staffierer, Bodenmarkierer, Tischler und Holzgestalter, Glaser, Bodenleger, Belagsverleger, Steinholzleger und Estrichhersteller, Tapezierer und Dekorateure, Sattler, Gärtner und Landschaftsgärtner, Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung sowie Handelsarbeiter im Groß- und Einzelhandel. Die aktuell hinterlegten Kollektivverträge und Fassungen sind im Abschnitt Verfügbare Referenz-Kollektivvertragsdaten aufgeführt; eine Übersicht mit Lohntabellen und Zuschlägen bietet die Seite Kollektivverträge.
In größeren Unternehmen sind meist mehrere Bereiche eingebunden, etwa Kalkulation, Bauleitung, Lohnverrechnung und Geschäftsführung. In kleineren Unternehmen wird das K3-Blatt häufig von erfahrenen Mitarbeitern im Innendienst oder direkt von der Geschäftsführung erstellt.
Erforderlich sind Informationen aus der Lohnverrechnung (KV-Einstufung, Überzahlungen), aus dem Projekt (Arbeitszeit, Erschwernisse) sowie aus der Kostenrechnung (Personalgemeinkosten, Personalnebenkosten, produktive Jahresarbeitszeit).
Die Erstellung kann progressiv (ausgehend von KV-Löhnen mit Zuschlägen) oder retrograd (ausgehend von Kostenrechnungsdaten) erfolgen. In beiden Fällen werden die relevanten Kostenbestandteile systematisch in die Zeilen des K3-Blattes übertragen.
Im K3-Blatt werden unter anderem Partiezusammensetzung, KV-Löhne, Überzahlungen, Erschwerniszulagen, Arbeitszeitzuschläge, Personalnebenkosten, Personalgemeinkosten, Umlagen und der Gesamtzuschlag ausgewiesen.
Direkte Personalnebenkosten fallen gesetzlich an (z. B. Sozialversicherungsbeiträge). Umgelegte Personalnebenkosten entstehen unregelmäßig (z. B. Urlaubszuschuss) und werden über Umlagen auf das Entgelt verteilt. Weitere Personalnebenkosten sind ortsabhängig, etwa die Kommunalsteuer.
Ja. Das K3-Blatt enthält eigene Zeilen für Umlagen, z. B. für Baustellengemeinkosten oder Planungskosten. Bei öffentlichen Aufträgen ist jedoch zu prüfen, ob Umlagen zulässig sind.
Ja. Eine unbefüllte Excel-Vorlage kann heruntergeladen werden. Sie ist für den PDF-Druck optimiert. Eine anschließende Prüfung mit dem Quick-Check wird empfohlen.
Das K3-Blatt stellt Personalpreise dar. K4 und K6 betreffen Material- und Gerätepreise, K2 zeigt die Gesamtzuschläge, K5 zusammengesetzte Preiskomponenten und K7 die Darstellung der Preisermittlung für Bauleistungen.
Ja. Bei Regiearbeiten ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Bestandteile anders anzusetzen sind als bei Leistungslöhnen, etwa bei Überstunden oder Zulagen.
Bei Nachträgen können mithilfe des K3-Blattes fixe und variable Personalkosten nachvollziehbar ermittelt werden, um Mehrkostenforderungen transparent abzuleiten.