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Personalnebenkosten: DPNK und UPNK verständlich erklärt

Stand: 23.09.2026 · Autor: Dipl.-Ing. Dr.techn. Gernot Strasser · Lesezeit ca. 7 Minuten

Personalnebenkosten (PNK) sind der größte Aufschlag im K3-Blatt: Sie können das abgabepflichtige Entgelt mehr als verdoppeln und sind manchmal auch Thema genauerer Prüfungen. Die ÖNORM B 2061:2020 unterscheidet drei Gruppen, die in den Zeilen 12, 13 und 14 getrennt ausgewiesen werden. Alle drei beziehen sich auf die abgabepflichtigen Personalkosten in Zeile 10 (siehe Aufbau des K3-Blatts).

Direkte Personalnebenkosten (Zeile 12)

Die DPNK umfassen alle Beiträge und Abgaben, die der Dienstgeber kraft Gesetz auf das Entgelt zu leisten hat. Sie sind nicht verhandelbar und deshalb bei allen Bietern praktisch gleich. Unterschiede entstehen nur durch das Bundesland (Wohnbauförderungsbeitrag, Dienstgeberzuschlag zum FLAF) und durch die Branche (Schlechtwetterentschädigung nur im BUAG-Bereich, Mitarbeitervorsorge nur außerhalb der BUAK-Abfertigung).

Gesetzliche Sätze 2026

Beitrag Satz 2026 Anmerkung
Pensionsversicherung 12,55 %
Krankenversicherung 3,78 %
Arbeitslosenversicherung 2,95 %
Unfallversicherung 1,10 %
Insolvenzentgeltfonds 0,10 %
Familienlastenausgleichsfonds 3,70 %
Kommunalsteuer 3,00 % in der ÖNORM den weiteren PNK zugeordnet, praktisch bei den DPNK erfasst
Mitarbeitervorsorge 1,53 % entfällt bei BUAK-Abfertigung
Schlechtwetterentschädigung 0,70 % nur Betriebe im Geltungsbereich des BSchEG
Wohnbauförderungsbeitrag 0,50 % Wien seit 01.01.2026: 0,75 %
Dienstgeberzuschlag zum FLAF 0,31 bis 0,40 % je Bundesland

Summen je Bundesland 2026

Die Summe hängt von Bundesland und Branche ab. Im Bauhauptgewerbe und im Eisen- und Metallverarbeitenden Gewerbe betragen die Sätze im Jahr 2026:

Bundesland DZ FLAF Bau (BUAG, mit SW, ohne MV) Metall (ohne BUAG, mit MV)
Burgenland 0,40 % 28,78 % 29,61 %
Kärnten 0,37 % 28,75 % 29,58 %
Niederösterreich 0,33 % 28,71 % 29,54 %
Oberösterreich 0,31 % 28,69 % 29,52 %
Salzburg 0,35 % 28,73 % 29,56 %
Steiermark 0,34 % 28,72 % 29,55 %
Tirol 0,39 % 28,77 % 29,60 %
Vorarlberg 0,33 % 28,71 % 29,54 %
Wien 0,36 % 28,99 % 29,82 %

Wien liegt wegen des erhöhten Wohnbauförderungsbeitrags um 0,25 Prozentpunkte über den anderen Ländern. Die Beitragssätze werden vom Gesetzgeber angepasst und können sich jährlich ändern; maßgeblich sind die zum Ende der Angebotsfrist geltenden Werte.

Umgelegte Personalnebenkosten (Zeile 13)

Die UPNK sind Kosten, die der Betrieb aufgrund von Gesetz, Kollektivvertrag oder betrieblicher Notwendigkeit trägt, die aber nicht pro Arbeitsstunde anfallen. Sie müssen auf die produktiven Stunden umgelegt werden. Dazu gehören:

  • Entgeltfortzahlung für Feiertage, Krankenstand und sonstige Verhinderungen
  • Urlaubsentgelt (außerhalb des BUAG) bzw. die BUAK-Beiträge zum Sachbereich Urlaub
  • Sonderzahlungen: Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld
  • betriebliche Ausfallzeiten: Schulungen, Wartezeiten zwischen Aufträgen, Betriebsversammlungen
  • BUAG-Sachbereiche Winterfeiertage, Abfertigung, Überbrückungsgeld sowie die zwischenbetriebliche Ausbildung
  • Erinnerungswert für Sonstiges (Betriebsrat, Abfertigung alt)

Der Rechenweg über die produktiven Tage

Ausgangspunkt ist die Frage: An wie vielen Tagen im Jahr erwirtschaftet ein Arbeiter Erlöse? Die Musterrechnung für das Bauhauptgewerbe 2026 sieht so aus:

Schritt Tage
Kalendertage (Mittel über 4 Jahre) 365,25
abzüglich Samstage und Sonntage -104,36
Bruttojahresarbeitszeit 260,89
abzüglich gesetzliche Feiertage (10,43) und KV-Feiertage 24.12./31.12. (1,43) -11,86
abzüglich Urlaub (85 % mit 5 Wochen, 15 % mit 6 Wochen) -25,75
Soll-Arbeitszeit 223,28
abzüglich Krankheit und Pflege (11,0) sowie sonstige Verhinderung (2,5) -13,50
Brutto-Anwesenheitszeit 209,78
abzüglich Schlechtwetter mit Rückvergütung (6,5) und betriebliche Ausfallzeiten (7,5) -14,00
Produktive Anwesenheitszeit 195,78

Jede Ausfallposition wird nun in Prozent der produktiven Tage ausgedrückt und um die DPNK erhöht, weil auch auf das fortgezahlte Entgelt Abgaben anfallen. Beispiel Feiertage: 11,86 / 195,78 = 6,06 %; mal (1 + 28,74 %) ergibt 7,80 %. Für Sonderzahlungen gilt der DPNK-Satz ohne Wohnbauförderung. Die BUAK-Beiträge werden aus dem Zuschlag je beitragspflichtiger Woche, dem Hebefaktor 1,20 und 7,8 Stunden je Tag in Tage umgerechnet.

Außerhalb des BUAG entfallen die BUAK-Zeilen, dafür zahlt der Betrieb das Urlaubsentgelt selbst: 25,75 Urlaubstage auf 202,93 produktive Tage ergeben 12,69 %, mit DPNK rund 16,4 %.

UPNK0 bis UPNK3: Anpassung an Mehrarbeit und Mehrlohn

Die Musterrechnung gilt für die KV-Normalarbeitszeit und reines KV-Entgelt. Im K3-Blatt wird der Prozentsatz aber auf B10 angewendet, das auch Überzahlung, Zulagen und Überstunden enthält. Ohne Korrektur würden fixe Beträge wie die BUAK-Beiträge mit jeder Überstunde und jedem Euro Überzahlung mitwachsen. Deshalb werden die Komponenten in vier Kategorien geteilt:

Kategorie Abhängigkeit Anpassung Beispiele
UPNK0 keine keine Feiertage, Krankenstand, betrieblicher Ausfall
UPNK1 Mehrarbeit x MAF Sonderzahlungen, die je Stunde anfallen
UPNK2 Mehrlohn x MLF Weihnachtsgeld auf KV-Basis, Winterfeiertags-Rückvergütung
UPNK3 beides x MAF x MLF alle BUAK-Beiträge, Urlaubszuschuss auf KV-Basis
  • Mehrarbeitsfaktor MAF = KV-Wochenarbeitszeit / kalkulierte Wochenarbeitszeit (Zeile 2)
  • Mehrlohnfaktor MLF = KV-Entgelt inkl. unproduktiver Zeiten (B5) / abgabepflichtige Personalkosten (B10)

Beispiel Bau 2026 mit 40 Stunden und rund 10 % Mehrentgelt: MAF 0,975, MLF 0,903. Aus 95,00 % werden 23,61 + 14,52 x 0,903 + 56,87 x 0,975 x 0,903 = 86,8 %. Im Metallgewerbe ohne BUAG ist die Abminderung deutlich geringer, weil dort nur die Sonderzahlungen in UPNK3 liegen.

Typische Größenordnungen je Branche

Die Werte stammen aus den Musterrechnungen 2026 und sind Orientierungswerte; betriebseigene Ausfallzeiten haben immer Vorrang.

Kollektivvertrag Produktive Tage UPNK0 UPNK2 UPNK3 Summe
Bauindustrie und Baugewerbe 195,78 23,61 % 14,52 % 56,87 % 95,00 %
Dachdecker 195,71 23,66 % - 72,30 % 95,96 %
Bauhilfsgewerbe 202,21 22,85 % 15,82 % 50,02 % 88,69 %
Spengler (Metall-KV mit BUAG) 196,50 23,05 % -3,40 % 69,36 % 89,01 %
Fliesenleger 202,21 22,85 % 13,75 % (UPNK1) 50,02 % 86,62 %
Maler mit BUAG 202,21 35,92 % - 50,02 % 85,94 %
Tapezierer 202,21 67,24 % - - 67,24 %
Eisen- und Metallgewerbe ohne BUAG 202,93 39,01 % - 27,54 % 66,55 %
Glaser, Gärtner, Handelsarbeiter 202,93 66,55 % - - 66,55 %
Tischler 202,93 65,89 % - - 65,89 %

Faustregel: BUAG-Betriebe liegen zwischen 85 und 96 %, Betriebe ohne BUAG zwischen 60 und 70 %. Ein Installateur mit 90 % UPNK oder ein Baumeister mit 65 % ist erklärungsbedürftig.

Weitere Personalnebenkosten (Zeile 14)

Hier stehen ortsgebundene Abgaben, deren Höhe durch Gesetz oder Verordnung festgelegt ist. Der wichtigste Fall ist die Wiener Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Steuer): 2 € je angefangener Woche und Dienstnehmer, auch während Urlaub und Krankenstand. Bei 39 Stunden sind das rund 0,05 €/Std; mit einem Aufschlag von 30 bis 40 % für Ausfallzeiten und unproduktive Zeiten landet man bei etwa 0,07 €/Std. Sie fällt an, wenn der Betrieb seinen Sitz in Wien hat oder die Baustelle länger als sechs Monate in Wien liegt. Wiener Vergabestellen fragen regelmäßig gezielt danach.

Praxishinweise

  • DPNK immer mit dem Bundesland des Betriebssitzes berechnen und im K3-Blatt nachvollziehbar angeben.
  • Die UPNK aus der eigenen Kostenrechnung ableiten: Krankenstandstage, Schulungstage und Wartezeiten der letzten zwei bis drei Jahre auswerten.
  • Bei Überstunden und Überzahlung die Musterwerte mit MAF und MLF abmindern, sonst ist der Personalpreis zu hoch und bei der Prüfung auffällig.
  • Bei Vorfertigung in der Werkstatt prüfen, ob Schlechtwetter-Ausfalltage überhaupt anzusetzen sind.

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